Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
cecom-evis Dental GmbH & Co. KG
I Allgemeines
1. Nachfolgende Bedingungen der Firma cecom-evis Dental-Edelmetalle GmbH & Co. KG
(nachfolgend cecom-evis genannt) gelten für alle Kaufverträge und sonstige Verträge, die
zwischen cecom-evis und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) abgeschlossen
werden. Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Erteilte Aufträge gelten als Zustimmung zu nachstehenden Bedingungen. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten cecom-evis nicht. Anders
lautenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese haben für
cecom-evis auch dann keine Gültigkeit, wenn cecom-evis ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich
widerspricht.
3. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit
cecom-evis. Eventuelle Zugeständnisse sind einmalig und ohne jeden Wiederholungsanspruch
bei späteren Geschäftsvorfällen - auch durch Wiederholungsfälle entsteht kein
Gewohnheitsrecht.
4. Soweit Vereinbarungen von den Bedingungen von cecom-evis abweichen, sind sie
schriftlich niederzulegen.
5. Die Rechte des Kunden aus einem Vertrag sind ohne die ausdrückliche schriftliche
Zustimmung von cecom-evis nicht übertragbar.
6. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege, wird cecom-evis den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird
der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden
Bedingungen per E-Mail zugesendet.
7. cecom-evis weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke
der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet werden. Eine Weitergabe
der Daten an Dritte über diesen Zweck hinaus erfolgt nicht. Mit der Erteilung des
Auftrags ist der Kunde gleichzeitig damit einverstanden, dass die Daten in eine EDV-Datei
übernommen werden.
II. Umfang und Preis
1. Umfang und Preis der Lieferungen werden durch schriftliche Auftragsbestätigung von
cecom-evis bestimmt. Nebenvereinbarungen und etwaige Nebenabreden sind erst
verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Absprachen werden ohne
schriftliche Bestätigung nicht Vertragsinhalt.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bei Lieferung über Lager stets vorbehalten.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. cecom-evis kann nach seiner Wahl im
handelsüblichen Rahmen ganz oder teilweise gleichwertige oder entsprechende Ware
liefern, wenn dies der Kunde bei Bestellung nicht ausdrücklich ausschließt.
3. Lagermäßig geführte und in der Liste ausgewiesene kleinste Verpackungseinheiten
können aus Rationalisierungsgründen nicht angebrochen werden. Bei Bestellung
abweichender Stückzahlen wird die nächstliegende Verpackungseinheit geliefert.
Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, netto zzgl. Mehrwertsteuer.
III. Lieferung
1. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferwerkes oder Lagers von cecom-evis.
Mit der Auslieferung an den/die Transporteur/Transportperson geht die Gefahr auf den
Kunden über und zwar auch dann, wenn cecom-evis die Transportkosten übernommen
hat und der Versand mit eigenem Fahrzeug durchgeführt wird, wobei cecom-evis
Versandart, Versandweg und Frachtführer bestimmt.
2. Die Lieferfristen werden nach bestem Gewissen angegeben, sind jedoch ohne Gewähr.
Hinsichtlich der Frist für die Lieferungen oder Leistungen sind die schriftlichen
Erklärungen von cecom-evis maßgebend. Allein die Nichteinhaltung angegebener
Lieferfristen berechtigen den Kunden noch nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von
Schadenersatz.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer.
IV. Verpackung
Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht
wieder zurückgenommen. In den Preisen von cecom-evis sind, soweit nichts anderes
vereinbart ist, die Kosten für Verpackung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten.
V. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind unabhängig von Rechnungsstellung oder Rechnungserhalt sofort mit
Auslieferung der Ware ohne jeglichen Abzug fällig. Andere Konditionen bedürfen einer
Ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht
nach Ablauf von 14 Tagen nach Lieferung oder Rechnungsstellung leistet.
Unbeschadet dessen kommt der Kunde durch Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen
betragen. 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Falls cecom-evis
in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen ist cecom-evis berechtigt,
diesen geltend zu machen.
2. Eingeräumte Rabatte entfallen vollständig bei Zahlungsverzug. Nachlässe und Rabatte,
die cecom-evis im Rahmen von Sonderaktionen bei Erwerb eines Aktionspaketes auf Die Summe der Listenpreise
der einzelnen im Aktionspaket befindlichen Waren gewährt (Aktionspreis), entfallen vollständig bei
Zahlungsverzug des Kunden. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet den regulären Kaufpreis, d.h. die
Summe aller Listenpreise der im Aktionspaket befindlichen Waren, zu zahlen.
3. cecom-evis ist berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlungen der Fakturenbeträge
zu verlangen, sofern cecom-evis dies notwendig erscheint. Bleibt der Kunde mit der Erfüllung von
Zahlungspflichten im Verzug, so ist cecom-evis berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von
cecom-evis gesetzten angemessenen Nachfrist zur Zahlung ohne weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Befindet sich der Kunde gegenüber cecom-evis mit irgendeiner Zahlungsverpflichtung
in Verzug, so werden zum Zeitpunkt des Verzugseintritts sämtliche aus der Geschäftsverbindung
entstandenen Forderungen von cecom-evis sofort zur Zahlung fällig.
VI. Aufrechnung, Abtretung
1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von cecom-evis anerkannt sind. 2. cecom-evis ist berechtigt,
Forderungen gegen den Kunden in gesetzlich zulässigem Umfang abzutreten.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. cecom-evis behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Scheck- und Wechselhingabe erfolgen nur
erfüllungshalber und gelten erst nach endgültiger Befriedigung als Zahlungseingang in diesem Sinne.
Bei schuldhaften vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist cecom-evis berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist
dem Kunden untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde cecom-evis
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit cecom-evis Klage gem. § 771 ZPO erheben kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, cecom-evis die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
er tritt cecom-evis jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages
der jeweiligen Kaufsache (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von cecom-evis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. cecom-evis verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann cecom-evis verlangen, dass der Kunde cecom-evis die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für cecom-evis vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, cecom-evis nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt
cecom-evis das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache, insbesondere steht dem Kunden
ein entsprechendes Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Alleineigentums zu. 5. Werden die gelieferten Waren
mit anderen, cecom-evis nicht gehörenden, beweglichen Gegenständen untrennbar vermischt,
so erwirbt cecom-evis das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung
in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Kunde cecom-evis anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der untrennbaren Vermischung der
Waren steht die Verbindung gleich. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für cecom-evis. Dem Kunden verbleibt in jedem Falle das Anwartschaftsrecht auf Erwerb
des Alleineigentums.
VIII. Mängelansprüche
1. Angegebene Maße und Gewichte sind immer nur als annähernd anzusehen. Unerhebliche
handelsübliche technische Änderungen an den Produkten und die Auslieferung der veränderten
Version behält sich cecom-evis vor. Informationen über die veräußerten Produkte und deren Verarbeitung
werden nicht Vertragsinhalt. Die fachliche Beratung ist ein freiwilliger Kundendienst.
Für die vorbezeichneten Informationen und die fachliche Beratung übernimmt cecom-evis keine Garantie,
insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Die Verantwortung für die Verarbeitung
verbleibt stets beim Kunden.
2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Kunde spätestens
innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, verdeckte Mängel spätestens innerhalb von
zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist cecom-evis nach seiner Wahl zur Nacherfüllung
in Form einer Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
berechtigt. Ist cecom-evis zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz im Rahmen der
Haftungsbeschränkung nach Bedingung Ziffer IX. zu verlangen.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang,
soweit keine Ansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche
aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz oder Ansprüche wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB
bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelhaften Sache.
5. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist cecom-evis lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch cecom-evis nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
7. Für Mängel an Aktionsartikeln, die cecom-evis nicht selbst herstellt, haftet cecom-evis
zunächst nicht; diese Mängelansprüche muss der Kunde gegenüber dem Lieferanten von cecom-evis
unmittelbar und notfalls gerichtlich geltend machen. Hierfür tritt cecom-evis sämtliche Mängelansprüche
gegenüber dem Lieferanten an den Kunden ab; der Kunde nimmt diese Abtretung mit Abschluss des
Kaufvertrages an. cecom-evis erteilt dem Kunden sämtliche zur Durchsetzung seiner Mängelansprüche
erforderlichen Auskünfte. Kann der Kunde auch gerichtlich gegenüber dem Lieferanten berechtigte
Mängelansprüche nicht durchsetzen, haftet cecom-evis für Mängelansprüche nach Maßgabe der vorstehenden
Regelungen (VIII) Ziffern 1 bis 6. Zur Fristwahrung der Mangelanzeige nach der Regelung Ziffer 2 genügt
die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige an cecom-evis oder den Lieferanten. Darüber hinaus
ersetzt cecom-evis dem Kunden die im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche gegen den
Lieferanten entstehenden und von diesem auch gerichtlich nicht beitreibbaren Kosten.
IX. Haftung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von cecom-evis für Schäden -
gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Sie gilt weiterhin nicht für die Haftung wegen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und für Ansprüche des Kunden aufgrund der Übernahme einer Garantie.
3. Sofern cecom-evis fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf
den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Soweit die Haftung von cecom-evis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von cecom-evis.
X. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Michelstadt/Odw.; cecom-evis ist jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Reichelsheim/Odw.
3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
(Stand: 01.02.2014)